Compliance & Integrität
Konformität mit Gesetzen, internen Regeln und Werten sind die Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns
Dieser Erfolg soll durch das Risiko hoher finanzieller Schäden aus Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und Schadensersatzverpflichtungen oder strafrechtlicher Verfolgung nicht beeinträchtigt werden. Auch für die Geschäftsführung der Audi Immobilien Solutions GmbH ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Entscheidungen mit den Gesetzen sowie den internen Regeln und Werten übereinstimmen. Die Grundlage hierfür bilden die konzernweit gültigen Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct).
Erfahren Sie mehr zu Code of Conduct sowie zum Thema Compliance & Integrität:
Nachhaltiges Wirtschaften durch ethisches und integres Handeln
Die Grundsatzerklärung sowie mehr zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte gibt es hier:
Der Grundsatz des fairen Verfahrens bildet eine wichtige Säule
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Mitarbeitende, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Audi Immobilien Solutions GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein Produkt oder eine Dienstleistung betrifft?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu einem Produkt, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen an die Audi Kundenbetreuung unter: Kontakt | audi.com
Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Eine Verdachtsmeldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Hinweisgebersystem und alle Meldekanäle.
Eine Verdachtsmeldung abgeben – aber richtig!
Damit Ihre Verdachtsmeldung vom Aufklärungs-Office angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Verdachtsmeldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Verdachtsmeldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
Wann? – Wann war der Vorfall?
Wie? – Wie oft ist er passiert?
Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Hinweisgebende sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für Rückfragen des Audi Aufklärungs-Office zur Verfügung stehen. Wenn Sie hierzu bereit sind, aber Ihre Anonymität wahren möchten, nutzen Sie für Ihre Meldung den geschützten Online-Meldekanal oder gehen Sie auf die Ombudspersonen zu.
Haben Sie weitere Fragen?
Fragen oder Rückmeldungen zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gerichtet werden. Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängige Stelle Feedback zu geben. Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gerne an unsere Personalleitung b.fichtner@audi-es.de wenden.